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![]() UrheberrechtEntstehungDas Urheberrecht schützt schützenswerte künstlerische Werke (Musik, Literatur, Gestaltung), technische und wissenschaftliche Werke. Es stellt ein Schutz des geistigen Eigentums dar.Das Urheberrecht entsteht automatisch bei der Schaffung des Werkes und gehört dem Künstler/Autor etc. Wird in einem Arbeitsverhältnis bei Ausübung dienstlicher Tätigkeiten sowie in Erfüllung vertraglicher Pflichten ein Computerprogramm geschaffen, so ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin allein zur Ausübung der ausschliesslichen Verwendungsbefugnisse berechtigt. |
![]() UmfangEin Verletzung des Urheberrechts entsteht:
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![]() GültigkeitIn der Schweiz erlischt das Urhberrecht auf ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffenden. Eine Ausnahme bilden Werke im Informatikbereich (Software) da erlischt es bereits 50 Jahren nach dem Tod des Autors. |
![]() Bedeutung bei der Entwicklung von WebsitesBeim Entwickeln von Websites ist man zwangsläufig mit dem Urheberrecht konfrontiert. Einerseits entsteht dabei ein Werk (Gestaltung, Programmierung) auf dem man als Schöpfer das Urheberrecht hat. Anderseits werden oft Inhalte verwendet, die unter Umständen urheberrechtlich geschützt sind und deren Verwendungsrechte abgeklärt werden müssen.Dazu gehören:
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