
Rechtliche Aspekte |
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![]() SoftwarelizenzenObwohl bei Software oft von Kauf spricht wird die Software eigentlich in Form einer Lizenz vermietet. Mit der Lizenz kauft sich der Käufer das Recht, die Software zu nutzen. Der Käufer darf eine Software nicht ohne Erlaubnis einfach weiterentwickeln, verändern oder weiterverkaufen, weil sie ihm gar nicht gehört.Es existieren drei Arten von Lizenzen:
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![]() Einfache LizenzIst vertraglich nichts anderes definiert, gilt von Gesetztes wegen immer die einfache Lizenz.Der Verkäufer hat das Recht, die Software selbst zu nutzen, oder aber auch das Nutzungsrecht an beliebig viele andere zu verkaufen. ![]() |
![]() Alleinige LizenzDiese Bezeichnung ist etwas verwirrend. Denn bei der alleinigen Lizenz darf nebst dem Käufer auch der Verkäufer die Software nutzen. Jedoch darf der Verkäufer die Software nicht an andere Kunden verkaufen. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Käufer verhindern will, dass die Konkurrenz die Software nutzen kann. Vor allem dann, wenn er beim Entwickeln selber viel Know-How miteingebracht hat.![]() |
![]() Ausschliessliche LizenzBei der ausschliessliche Lizenz hat der Käufer das ausschliessliche Nutzungsrecht an der Software. Auch der Hersteller (Verkäufer) darf die Software nicht für eigene Zwecke nutzen.![]() |