
Rechtliche Aspekte |
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![]() Kauf von DienstleistungenBeim Kauf von Dienstleistung geht nicht nur um eine Ware sondern, zum grössten Teil um Arbeitsleistung. Deshalb ist dies im Obligationenrecht unter der Rubrik Arbeitsvertrag und nicht beim Kaufvertrag geregelt. Dabei wird zwischen folgenden beiden Arten unterschieden.
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![]() WerkvertragBeim Werkvertrag geht es grundsätzlich, um das Resultat einer Arbeit. Der Gegenstand eines Wervertrags kann
Im Unterschied zum Kaufvertrag existiert der Gegenstand beim Werkvertrag noch nicht. Die Ware wird speziell für den Käufer hergestellt oder entwickelt. Dies gilt für die Installation eines Netzwerkes, die Entwicklung einer Software oder die Erstellung eines Internetauftritts. Der Nutzen sowie die Haftung von Schäden am und durch das Werk gehen hier erst bei der Ablieferung zum Käufer über. |
![]() AuftragBeim Auftrag geht es grundsätzlich um eine Tätigkeit, die er im Auftrag des Käufers ausführt. Der Auftrag muss vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für das Resultat seiner Arbeit.Ein typischer Beispiel für einen Auftrag ist die Durchführung eines Kurses. Der Kursleiter verpflichtet sich zwar den Kurs nach bestem Wissen seriös und professionell durchzuführen, jedoch kann er nicht haftbar gemacht werden, falls ein Teilnehmer eine Prüfung nicht besteht. |